SO DONE-Abmahnanwalt klagt auf Unterlassung und verliert

RA Brockmeier hat trotz angenommener Unterlassungserklärung geklagt, Strack-Zimmermann trägt die Prozesskosten und erhält keine Geldentschädigung. Die Streitwertbeschwerde von HAINTZ legal war zudem erfolgreich, was den Prozess für StraZi teurer macht.