Lass es uns gemeinsam tun


Ein Werbebeitrag der HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH

Die SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt Alexander Brockmeier (FDP), hat sich einen zweifelhaften Namen gemacht. Durch massenhafte Abmahnungen, insbesondere im Auftrag prominenter Politiker wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Robert Habeck (Die Grünen) , wird eine Strategie der Unterdrückung von Kritik verfolgt, die das Persönlichkeitsrecht als Waffe nutzt. Während dies juristisch als legitimes Vorgehen dargestellt wird, offenbart sich eine problematische Verquickung von Medien und Politikern, die das fragwürdige Geschäftsmodell offensiv bewerben, an dem sich u. a. prominente Politiker mittels rechtlich nicht darstellbarer Geldentschädigungen bereichern.

Ein wesentlicher Punkt, der hier betrachtet werden sollte, betrifft die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Opfer der Massenabmahnungen. Welche Informationen von den betroffenen Personen werden erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet? Dieser Aspekt wird häufig unter dem Deckmantel der Rechtmäßigkeit und unter Verweis auf juristische Standards heruntergespielt.
Es entsteht der Eindruck, dass bestimmte Akteure nicht nur Zugriff auf sensible Daten haben, unter freundlicher Mithilfe der politisch abhängigen Staatsanwaltschaften und auf Steuerzahlerkosten, sondern auch das Recht, diese nach Belieben zu nutzen.

„Mit KI und Recht gegen Täter vorgehen“

Auf ihrer Website wirbt die SO DONE GmbH mit der erfolgreichen Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Online-Hass. Unter dem Motto „Online-Hass ist ein systematisches Problem – und wir wollen es mit Hilfe von künstlicher Intelligenz systematisch lösen“ bietet das Start-Up-Unternehmen Unterstützung für Personen, die Opfer von Online-Hass geworden sind.
Mithilfe fortschrittlicher Technologien wie künstlicher Intelligenz filtert die Gesellschaft strafrechtlich relevante Kommentare heraus und leitet rechtliche Schritte gegen deren Verfasser ein. Das Angebot umfasst sowohl die Anzeige der Täter als auch das rechtliche Vorgehen zur Durchsetzung der Rechte der Betroffenen. SO DONE fungiert dabei als Prozesskostenfinanzierer, SO DONE legal übernimmt die anwaltliche Tätigkeit.

SODONE Website

Diese Vorgehensweise unterliegt jedoch den strengen Anforderungen des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Identifikation und Verfolgung der Täter notwendig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf das berechtigte Interesse der Betroffenen gestützt werden. Die persönlichen Daten werden in aller Regel von der Staatsanwaltschaft an Rechtsanwalt Brockmeier weitergegeben, der diese über seine SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH heraussuchen lässt.

Persönlichkeitsrecht als politisches Werkzeug

Die Kernaktivität der SO DONE GmbH besteht darin, gezielt vermeintliche oder tatsächliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu suchen und mittels Abmahnungen durch die SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dagegen vorzugehen. Diese Abmahnungen werden vor allem im Namen prominenter Politiker verschickt, deren öffentliche Stellung sie besonders empfänglich für Kritik macht. Was ursprünglich als Schutzinstrument gegen Verleumdungen gedacht war, wird hier als Werkzeug benutzt, um unliebsame Meinungsäußerungen zu bekämpfen und Machtkritik zu verhindern.

Dabei wird oft auf Beiträge in sozialen Medien Bezug genommen, die vermeintlich oder tatsächlich das Persönlichkeitsrecht verletzen. Der Betroffene wird aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und hohe Kosten zu tragen. Diese Praxis läuft darauf hinaus, dass die Grenze zwischen legitimer Kritik und rechtlich problematischen Äußerungen zunehmend verschwimmt – zugunsten derjenigen, die es sich leisten können, ihre Interessen durch Rechtsmittel zu verteidigen.

Juristische Gegenwehr: Die Rechte der Betroffenen

Betroffene haben jedoch Möglichkeiten, sich gegen diese Praxis effektiv und kostengünstig zu wehren. Datenschutzrechtlich steht allen Personen das Recht zu, über ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 DSGVO die über sie gespeicherten Daten abzufragen. Dies ermöglicht es den Betroffenen, mehr über die Datenverarbeitungsprozesse der SO DONE (Prozesskostenfinanzierer) und der SO DONE legal (Anwaltskanzlei) und der abmahnenden Politiker zu erfahren. Sollte die Auskunft verweigert werden, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um diese Informationen durchzusetzen.

Die SO DONE sowie die SO DONE legal (und auch die Politiker, in deren Namen abgemahnt wird) sind gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über alle personenbezogenen Daten zu erteilen, die verarbeitet werden. Die Auskunft muss kostenlos und innerhalb eines Monats erteilt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben, das individuell angepasst werden kann, stellen wir kostenfrei zur Verfügung, auch zum Download, siehe weiter unten in diesem Beitrag.



Erfolgt innerhalb eines Monats nach der Anfrage keine Auskunft, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann die Durchsetzung der Ansprüche anwaltlich und gerichtlich erfolgen. Hierfür würden wir zur Verfügung stehen oder natürlich auch eine andere Anwaltskanzlei Ihrer Wahl.
Die Kosten sind in der Regel durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Alternativ ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich.

Das obige Muster können Sie hier als Worddatei herunterladen:

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