Strafverfahren und insbesondere Hausdurchsuchungen wegen Banalitäten sollen vor allem eines bewirken, du sollst einschüchtert werden. Das Verfahren an sich ist die Strafe, nicht ein (etwaiges) späteres Urteil.
Lasst das nicht zu, entspann dich und reagiere gelassen und besonnen.
Warum die Geldstrafe oft viel zu hoch ist
Die Staatsanwaltschaft schätzt dein Einkommen, was oft zu einer vollkommen unrealistischen Geldstrafe führt. Ruhig bleiben, das lässt sich leicht klären. Wenn du nur sehr wenig Geld zur Verfügung hast und gerade so über die Runden kommst, dann ist die im Strafbefehl angegebene Strafe meist deutlich zu hoch und wird im Laufe des Verfahrens reduziert werden.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Sollte wirklich einmal morgens die Polizei vor deiner Tür stehen, bitte sie freundlich herein, und biete ihr einen Kaffee und Kuchen an. Lade ein paar Freunde oder Nachbarn ein (Zeugen) und fragt die Polizei, wie du ihr weiterhelfen kannst. Hilfsbereit wie du bist, gibst du der Polizei die Nummer (d)eines Anwalts, für alle weiteren Fragen.
Erkläre deinen Kindern schon frühzeitig, dass es manche Menschen gibt, die unangenehme Dinge für den Staat machen, weil sie noch nicht so weit sind, aus dem Hamsterrad auszubrechen und eben noch dazu lernen müssen. Das ist aber nicht schlimm. Schließlich kann auch die Polizei bei einer Hausdurchsuchung viel dazulernen.
Ja, es ist lästig, nach einer Hausdurchsuchung wieder aufzuräumen, aber das gibt dir die Gelegenheit, endlich mal Ordnung zu schaffen. Natürlich hast du bereits im Vorfeld dafür gesorgt, dass du von allen technischen Geräten Backups gemacht hast und deine Ersatz-SIM-Karte liegt bei Freunden bereit. Diese kannst du direkt nach der Hausdurchsuchung mit einem neuen Handy aktivieren und dann anderen auf Social-Media erklären, dass du Besuch hattest, weil du einen Politiker wahrheitsgemäß als Schwachkopf bezeichnet hast, und wie du damit umgegangen bist.
Wenn du mental vorbereitet bist, wirst du gestärkt aus dieser Erfahrung hervorgehen und der Polizei, der Staatsanwaltschaft und Nancy eine Lektion erteilt haben.
Anwaltliche Unterstützung
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um eine (zunächst kostengünstige) Erstberatung zu deinem Fall einzuholen. Eine solche kostet etwa 200 €. Dieser Betrag ist gut investiert, da in den meisten Fällen die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe viel zu hoch ist. Du kommst also besser weg, wenn du dir professionelle Unterstützung holst.
Lass dich in diesem Erstgespräch von deinem Anwalt über die voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten aufklären. Die gesetzlichen Gebühren für eine Verteidigung in einem Strafverfahren belaufen sich je nach Umfang der Tätigkeit auf 500 €-1000 €. Vor allem die Erstberatung, die deutlich günstiger ist, solltest du unbedingt wahrnehmen, um den Fall einschätzen zu können. Sei vorsichtig mit Honorarvereinbarungen von Anwälten und unterzeichne diese nicht direkt beim Anwalt vor Ort, sondern lies sie dir in Ruhe zu Hause durch und lass sie dir erklären.
Dein Anwalt wird nach einer Mandatierung Akteneinsicht beantragen und danach alles weitere mit dir besprechen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann dein Anwalt für dich gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. In den meisten Fällen beantragt die Staatsanwaltschaft dann, trotz anwaltlicher Stellungnahme, den Erlass eines Strafbefehls, der dir dann per Postzustellungsurkunde (gelber Brief) zugestellt wird. Du hast dann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig und du verurteilt!
Du solltest unbedingt Einspruch einlegen – in fast allen Fällen sind die im Strafbefehl festgelegten Geldstrafen zu hoch! Du kannst also meist schon dadurch Geld „sparen“, wenn du dich einfach nur verteidigst. Wenn du bereits einen Anwalt beauftragt hast und dieser Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, erhält er den Strafbefehl ebenfalls und legt für dich Einspruch ein. Besprich etwaige Unklarheiten unbedingt mit deinem Anwalt.
Wenn es dann zu einem Gerichtstermin kommt, kannst du dem Gericht und der Staatsanwaltschaft dann zusammen mit deiner anwaltlichen Vertretung einen Vortrag zum Thema Meinungsfreiheit halten, denn, sind wir mal ehrlich, das ist dringend nötig.